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Know-Your-Customer (KYC) beschreibt die Identifizierung von Neukunden und Überprüfung von Bestandskunden auf der Grundlage geldwäscherechtlicher Anforderungen.
Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 5 Geldwäschegesetz sind wir verpflichtet, die Daten unserer Kunden in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und entsprechend zu aktualisieren.
Um unserer gesetzlichen Sorgfaltspflicht nachzukommen, erhalten Sie per E-Mail eine Einladung, um über einen Link mit Ihren bekannten Portal-Zugangsdaten in unserem AirPlus Self-Service-Portal Ihre Unternehmensdaten zu kontrollieren, ggf. zu korrigieren und zu bestätigen. Bitte beachten Sie die in der E-Mail genannten Fristen.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
Ihr AirPlus-Serviceteam
KYC steht für - "Know Your Customer" (Kenne Deinen Kunden) – Bei diesem Verfahren geht es darum, die Identität und die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Kunden zu ermitteln sowie damit verbundene Risiken zu bewerten. Dies ist Bestandteil gesetzlicher Anforderungen und erfolgt sowohl zu Beginn bei der Vertragsprüfung als auch im weiteren Verlauf der Geschäftsbeziehung.
Im Rahmen des KYC-Prozesses werden der Vertragspartner, für ihn auftretende Personen sowie die wirtschaftlich Berechtigten des Vertragspartners identifiziert. Gleichzeitig werden Informationen über die geplante Geschäftsbeziehung und die in diesem Zusammenhang getätigten Transaktionen erhoben.
Der KYC-Prozess ermöglicht es den Unternehmen, die Identität eines Kunden festzustellen und zu verifizieren, um so sicherzustellen, dass der Kunde tatsächlich derjenige ist, der er vorgibt zu sein.
KYC ist in der Regel in den folgenden Situationen erforderlich:
Die Durchführung von KYC für einen Vertragspartner (sowie der für ihn auftretenden Person(en) und wirtschaftlich Berechtigten) erfolgt auf Grundlage geldwäscherechtlicher Anforderungen.
Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
Die Anforderungen können je nach Rechtsordnung unterschiedlich sein. Die Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH ("AirPlus") muss sicherstellen, dass die Unternehmen der AirPlus-Gruppe, die in der EU und außerhalb der EU registriert sind, alle anwendbaren lokalen Gesetze und Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einhalten.
Im Allgemeinen umfassen die KYC-Anforderungen die Identifizierung und Überprüfung von u.a.:
Wie in den geltenden AML-Gesetzen vorgesehen, müssen im Falle einer verstärkten Sorgfaltspflicht (Enhanced Due Diligence, EDD) zusätzliche Informationen/Dokumente erhoben werden.
Die Person, die im Namen des Vertragspartners handelt, ist in der Regel die natürliche Person, die den Vertrag im Namen des Vertragspartners unterschreibt (der "Unterzeichner“).
Er/sie kann entweder ein Mitglied des Vertretungsorgans des Vertragspartners, ein gesetzlicher Vertreter des Vertragspartners oder eine Person sein, die berechtigt ist, im Namen des Vertragspartners zu handeln.
Der wirtschaftlich Berechtigte ist in der Regel die natürliche Person, die Eigentum am Vertragspartner hat oder diesen kontrolliert; oder die natürliche Person, auf deren Weisung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird.
In den meisten Fällen ist ein wirtschaftlich Berechtigter eine natürliche Person, die mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte besitzt oder auf andere Weise Kontrolle ausübt.
Eine politisch exponierte Person ist eine natürliche Person, die ein wichtiges öffentliches Amt bekleidet oder bekleidet hat. Bekannte Familienmitglieder und/oder enge Mitarbeiter einer PEP besitzen ebenfalls den Status einer PEP und werden genauso behandelt, z. B.:
Zur Identifizierung des Vertragspartners (Unternehmen) sind folgende Informationen erforderlich:
Zur Verifizierung der oben genannten Informationen sind die Gesellschafterverträge sowie amtliche Register oder unabhängige zuverlässige Quellen bereitzustellen, wie z. B.:
Folgende Angaben zu den Personen sind erforderlich, die im Namen der Vertragspartei handeln. Dies sind in der Regel:
Es können ggf. zusätzliche Angaben aufgrund lokaler regulatorischer Anforderungen erforderlich sein, z. B. aufgrund der Vorgaben des Landes, in dem der Firmen- oder Wohnsitz angesiedelt ist.Die Identität natürlicher Personen muss dann anhand bestimmter amtlicher Dokumente überprüft werden, wie z. B.:
Folgende Identifizierungsmöglichkeiten stehen zur Auswahl:
Um die Existenz eines wirtschaftlich Berechtigten festzustellen, müssen bestimmte Unterlagen vorgelegt werden, z. B.:
Zusätzlich sind auch Angaben zu dem/den wirtschaftlich Berechtigten erforderlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
Dies kann aufgrund von Änderungen auf Ihrer Seite erforderlich sein, z. B:
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