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Starke Kundenauthentifizierung (SCA)
Zum 01.01.2021 ist die bereits seit 14.09.2019 geltende Strong Customer Authentication (deutsch: Starke Kundenauthentifizierung) im Rahmen von PSD2 (deutsch: Zahlungsdiensterichtlinie) in Kraft getreten, die das Zahlungsverhalten und die geltenden Anforderungen nachhaltig verändert. Mit dieser Verordnung trägt der EU-Gesetzgeber der zunehmenden Digitalisierung des europäischen Zahlungsverkehrs Rechnung, indem er den Verbraucherschutz stärkt, die Einführung technischer Innovationen fördert und die Rechtssicherheit erhöht.
Einer der Kernpunkte der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Services Directive2) ist die Verpflichtung zur sogenannten „starken Kundenauthentifizierung“ (englisch: Strong Customer Authentication/SCA) weiterhin als 2-Faktor-Authentifizierung bezeichnet, die bei Kontozugriffen, elektronischen Zahlungsvorgängen und Involvierung von Drittdienstleistern die Verwendung zweier unabhängiger Identifikationsfaktoren vorschreibt.
Das bedeutet, dass sich Kreditkartennutzer bei Online- und Kartenzahlungen nun grundsätzlich durch zwei unabhängige Merkmale aus den Kategorien Wissen (z. B. Passwort oder PIN), Besitz (z. B. Smartphone) und Inhärenz (biometrische Identifikation z. B. über einen Fingerabdruck) authentifizieren müssen. Man spricht daher von der sogenannten 2-Faktor-Authentifizierung (2FA). Mit diesem Prozess wird das Zahlen mit Kreditkarte noch sicherer. Es wird gewährleistet, dass der Karteninhaber selbst die Zahlung bzw. Autorisierung der Zahlung veranlasst.
Alle Ihre AirPlus Produkte erfüllen diese Anforderungen entweder vollständig (AirPlus Corporate Card) oder sie wurden von der 2-Faktor-Authentifizierung befreit, da sie eine außergewöhnliche Sicherheit nachweisen (AirPlus Company Account, AirPlus Virtual Cards Single-Use).
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