Bei Fragen und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere AirPlus-Serviceteams.
Service-Nummer für Unternehmen:
06102 204-444
Service-Nummer für AirPlus Corporate Card Inhaber:
+49 (0) 69 790001 00
Service-Nummer für AirPlus Private Card Inhaber:
+49 (0) 69 790001 10
Haben Sie Ihre AirPlus-Karte verloren? Sperren Sie sie unverzüglich unter der zentralen Sperrnotrufnummer:
116 116
Schreiben Sie uns
Für Unternehmen und Interessenten: Ihr AirPlus-Serviceteam erreichen Sie über unser Kontaktformular. Unsere Postanschrift lautet: Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH, 63258 Neu-Isenburg
Für Karteninhaber: Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular. Die Postanschrift lautet: AirPlus Corporate Card Service, Postfach 1309, 94003 Passau
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RETHINK CORPORATE PAYMENT.
Gehen Sie auf Nummer sicher. Mit AirPlus.Seit dem 01. Januar 2021 starke Kundenauthentifizierung (SCA) verpflichtend
Was ändert sich durch die EU-Richtlinie PSD2?
Zum 01.01.2021 ist die bereits seit 14.09.2019 geltende Strong Customer Authentication (deutsch: Starke Kundenauthentifizierung) im Rahmen von PSD2 (deutsch: Zahlungsdiensterichtlinie) in Kraft getreten, die das Zahlungsverhalten und die geltenden Anforderungen nachhaltig verändert. Mit dieser Verordnung trägt der EU-Gesetzgeber der zunehmenden Digitalisierung des europäischen Zahlungsverkehrs Rechnung, indem er den Verbraucherschutz stärkt, die Einführung technischer Innovationen fördert und die Rechtssicherheit erhöht.
Aber was bedeutet „2-Faktor-Authentifizierung“ (SCA / Starke Kundenauthentifizierung)?
Einer der Kernpunkte der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Services Directive2) ist die Verpflichtung zur sogenannten „starken Kundenauthentifizierung“ (englisch: Strong Customer Authentication/SCA) weiterhin als 2-Faktor-Authentifizierung bezeichnet, die bei Kontozugriffen, elektronischen Zahlungsvorgängen und Involvierung von Drittdienstleistern die Verwendung zweier unabhängiger Identifikationsfaktoren vorschreibt.
Das bedeutet, dass sich Kreditkartennutzer bei Online- und Kartenzahlungen nun grundsätzlich durch zwei unabhängige Merkmale aus den Kategorien Wissen (z. B. Passwort oder PIN), Besitz (z. B. Smartphone) und Inhärenz (biometrische Identifikation z. B. über einen Fingerabdruck) authentifizieren müssen. Man spricht daher von der sogenannten 2-Faktor-Authentifizierung (2FA). Mit diesem Prozess wird das Zahlen mit Kreditkarte noch sicherer. Es wird gewährleistet, dass der Karteninhaber selbst die Zahlung bzw. Autorisierung der Zahlung veranlasst.
Alle Ihre AirPlus Produkte erfüllen diese Anforderungen entweder vollständig (AirPlus Corporate Card) oder sie wurden von der 2-Faktor-Authentifizierung befreit, da sie eine außergewöhnliche Sicherheit nachweisen (AirPlus Company Account, AirPlus Virtual Cards Single-Use).
AirPlus Company Account
Der AirPlus Company Account gilt seit rund 30 Jahren als eines der zuverlässigsten Bezahlmittel. Zudem ist er von der für uns zuständigen Finanzaufsichtbehörde BaFin als besonders sicher klassifiziert worden und somit von der 2-Faktor-Authentifizierung nach Art. 17 der RTS offiziell ausgenommen. Mehr erfahren Sie in unserem Fact Sheet.
Sicherheitstechnisch sind die AirPlus Karten auf dem neuesten Stand. Bei der 2-Faktor-Authentifizierung muss jedoch unterschieden werden zwischen „vor-Ort-Zahlungen“ und „Online-Zahlungen“. Mehr erfahren Sie in unserem Fact Sheet.
Wie auch bei allen anderen AirPlus Produkten handelt es sich bei AirPlus Virtual Cards um ein sicheres, weltweit akzeptiertes, digitales Bezahlmittel, das strengen Prozessen unterliegt. Hinsichtlich der 2-Faktor-Authentifizierung ist jedoch zu unterscheiden zwischen AirPlus Virtual Cards in der Single-Use oder Multi-Use-Version. Erfahren Sie mehr in unserem Fact Sheet.
Unsere Zahlungsprodukte AirPlus Company Account und AirPlus Travel Agency Account sind von der für uns zuständigen Finanzaufsichtsbehörde Bafin als besonders sicher klassifiziert und somit von der 2-Faktor-Authentifizierung offiziell ausgenommen. Erfahren Sie mehr in unserem Fact Sheet.