1.261 Mitarbeitende weltweit
57 länderspezifische Lösungen
7 Sprachen im Kundenservice
60 Nationalitäten
56 % Frauenanteil
4.000 integrierte Partner
33 Jahre Erfahrung
55.000 Kunden weltweit

Firmierung:
Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH

Geschäftsführung:
Oliver Wagner (Vorsitz)
Andreas Hagenbring

Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Remco Steenbergen, Deutsche Lufthansa AG

Hauptsitz:
Neu-Isenburg, Deutschland

Gründung:
1989

Lizenzen:
UATP, Visa, Mastercard

Status:
Zahlungsinstitut unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Abrechnungsumsatz weltweit:
€ 14,2 Milliarden

Abgewickelte Transaktionen weltweit:
74,1 Millionen

Sicherheitsanforderungen im Rahmen der Erbringung von Zahlungsdiensten

Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH ist zugelassenes Zahlungsinstitut gemäß § 10 Abs. 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) und unterliegt als solches den Regelungen des ZAG und Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“).

Gemäß § 17 ZAG - Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen im Rahmen der Erbringung von Zahlungsdiensten – müssen im Rahmen von Zahlungsdiensten entgegengenommene Geldbeträge von Zahlungsdienstnutzern oder anderen Zahlungsdienstleistern durch Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH gesichert werden. Sie dürfen nicht mit anderen Geldbeträgen vermischt werden und sind auf einem offenen Treuhandkonto bei einem sicheren Kreditinstitut zu hinterlegen oder in sichere liquide Aktiva zu investieren, sofern sie sich am Ende des auf den Tag ihres Eingangs folgenden Geschäftstages noch in Händen des Zahlungsinstituts befinden. Alternativ können die Geldbeträge durch eine Versicherung oder eine andere vergleichbare Garantie bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Drittinstitut, über einen Betrag abgesichert werden, der demjenigen entspricht, welcher ohne die Versicherung oder die andere vergleichbare Garantie getrennt geführt werden müsste.

Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH erfüllt die gesetzlichen Sicherungsanforderungen nach § 17 ZAG durch Absicherung der oben beschriebenen Kundengelder mittels einer Bankgarantie.

Der Garantiegeber ist die UniCredit Bank AG, Am Tucherpark 16, 80538 München.

Die Eintragung der LASG im Zahlungsinstituts-Register nach § 43 ZAG können Sie auf der Homepage der BaFin einsehen.

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