AirPlus in Zahlen, Daten, Fakten
Firmierung:
Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH
Geschäftsführung:
Oliver Wagner (Vorsitz)
Andreas Hagenbring
Vorsitzende des Aufsichtsrates:
Christina Foerster, Deutsche Lufthansa AG
Hauptsitz:
Neu-Isenburg, Deutschland
Gründung:
1989
Mitarbeiter weltweit:
1.319
Lizenzen:
UATP; Visa; Mastercard
Status:
Zahlungsinstitut unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Abrechnungsumsatz weltweit (2019):
16,5 Milliarden EUR
Abgewickelte Transaktionen weltweit (2019):
92 Millionen
Produktangebot:
weltweit
Länderspezifische AirPlus-Lösung:
in über 60 Ländern
Kunden (2019):
48.000 Firmenkunden weltweit
Airlinepartner:
Air China
Austrian Airlines
Lufthansa
Luxair
Swiss International Air Lines
TAP Portugal
Singapore Airlines
United Airlines
Qualitätsmanagement:
DIN EN ISO 9001:2008
Lufthansa AirPlus ist seit 1995 nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert.
Damit ist AirPlus einer der ersten Finanzdienstleister, der eine vollständige Zertifizierung erhalten hat.
Mit seinem Qualitätsmanagementsystem stellt AirPlus sicher, dass die Produkte und Serviceleistungen jederzeit die Erwartungen der Kunden erfüllen. Darüber hinaus steht die kontinuierliche Verbesserung der Produkte und Serviceleistungen für den Kunden im Mittelpunkt
Sicherheitsanforderungen im Rahmen der Erbringung von Zahlungsdiensten
Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH ist zugelassenes Zahlungsinstitut gemäß § 10 Abs. 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) und unterliegt als solches den Regelungen des ZAG und Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( „BaFin“) .
Gemäß § 17 ZAG - Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen im Rahmen der Erbringung von Zahlungsdiensten – müssen im Rahmen von Zahlungsdiensten entgegengenommene Geldbeträge von Zahlungsdienstnutzern oder anderen Zahlungsdienstleistern durch Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH gesichert werden. Sie dürfen nicht mit anderen Geldbeträgen vermischt werden und sind auf einem offenen Treuhandkonto bei einem sicheren Kreditinstitut zu hinterlegen oder in sichere liquide Aktiva zu investieren, sofern sie sich am Ende des auf den Tag ihres Eingangs folgenden Geschäftstages noch in Händen des Zahlungsinstituts befinden. Alternativ können die Geldbeträge durch eine Versicherung oder eine andere vergleichbare Garantie bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Drittinstitut, über einen Betrag abgesichert werden, der demjenigen entspricht, welcher ohne die Versicherung oder die andere vergleichbare Garantie getrennt geführt werden müsste.
Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH erfüllt die gesetzlichen Sicherungsanforderungen nach § 17 ZAG durch Absicherung der oben beschriebenen Kundengelder mittels einer Bankgarantie.
Der Garantiegeber ist die UniCredit Bank AG, Am Tucherpark 16, 80538 München.
Die Eintragung der LASG im Zahlungsinstituts-Register nach § 43 ZAG können Sie auf der Homepage der BaFin einsehen.