Das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ sieht vor, dass die Gesellschafterversammlung der Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung Zielgrößen und Fristen zu deren Erreichung bestimmt.
Die Geschäftsführung der Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH hat ihrerseits solche Zielgrößen und Fristen für die beiden ihr nachgeordneten Führungsebenen festzulegen.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur "Frauenquote" wurden die folgenden Zielvorgaben für den Frauenanteil beschlossen:
- 33,3 % im Aufsichtsrat
- 50,0 % in der Geschäftsleitung der LASG
- 46,2 % in der Führungsebene 1 der LASG
- 50,0 % in der Führungsebene 2 der LASG
Die Frist für die Erreichung der Ziele ist der 31. Dezember 2025.