Was ändert sich durch die EU-Richtlinie PSD2?
Zum 01.01.2021 ist die bereits seit 14.09.2019 geltende EU-Verordnung PSD2 SCA (Starke Kun-denauthentifizierung oder 2-Faktor-Authentifizierung) in unseren EU-Nachbarländern in Kraft und verändert das Zahlungsverhalten und die geltenden Anforderungen nachhaltig. Mit dieser Verordnung trägt der EU-Gesetzgeber der zunehmenden Digitalisierung des europäischen Zahlungsverkehrs Rechnung, indem er den Verbraucherschutz stärkt, die Einführung technischer Innovationen fördert und die Rechtssicherheit erhöht.
Aber was bedeutet „2-Faktor-Authentifizierung“ (SCA / Starke Kundenauthentifizierung)?
Einer der Kernpunkte der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Services Directive2) ist die Verpflichtung unserer EU-Nachbarländer zur sogenannten „starken Kundenauthentifizierung“ weiterhin als 2-Faktor-Authentifizierung bezeichnet (englisch: Strong Customer Authentication/SCA), die bei Kontozugriffen, elektronischen Zahlungsvorgängen und Involvierung von Drittdienstleistern die Verwendung zweier unabhängiger Identifikationsfaktoren vorschreibt.
Das bedeutet, dass sich Kreditkartennutzer bei Online- und Kartenzahlungen nun grundsätzlich durch zwei unabhängige Merkmale aus den Kategorien Wissen (z. B. Passwort oder PIN), Besitz (z. B. Smartphone) und Inhärenz (biometrische Identifikation z. B. über einen Fingerabdruck) authentifizieren müssen. Man spricht daher von der sogenannten 2-Faktor-Authentifizierung (2FA). Mit diesem Prozess wird das Zahlen mit Kreditkarte noch sicherer. Es wird gewährleistet, dass der Karteninhaber selbst die Zahlung bzw. Autorisierung der Zahlung veranlasst.
Alle Ihre AirPlus-Produkte erfüllen diese Anforderungen entweder vollständig oder sie wurden von der 2-Faktor-Authentifizierung befreit, da sie eine aussergewöhnliche Sicherheit nachweisen (AirPlus Company Account, AirPlus Virtual Cards Single-Use).