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Legitimation

Auch im Interesse Ihrer Sicherheit sind wir durch den Gesetzgeber zur generellen Durchführung einer Legitimationsprüfung aller Karteninhaber verpflichtet.

Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung bei Kreditkarten

Auf Grund gesetzlicher Vorschriften (§2 Abs. 1 GwG – Geldwäschegesetz sowie §154 Abs. 2 AO – Abgabenordnung)  dürfen wir Karten nur an legitimierte Personen ausgeben. Daher können wir im Interesse der Sicherheit Ihres Unternehmens als auch Ihrer eigenen Sicherheit zukünftig nur noch legitimierte Kartenanträge bearbeiten.

Wie und wo kann die Legitimation erfolgen?

Die Legitimation darf generell nur durch vom Gesetzgeber autorisierte Stellen ausgeführt werden. Dazu zählen:

  • Sämtliche Banken und Sparkassen in Deutschland. (Ausnahme Postbank)
  • alle Banken aus EU-Staaten und Mitgliedsstaaten der FATF mit vergleichbarer Institutsaufsicht. Diese Staaten sind derzeit: Australien, Hong Kong, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, Singapur und USA.
  • weltweit Botschaften bzw. Konsulate von EU-Staaten,
  • alle deutschen Notare,
  • Versicherungsunternehmen, die Lebensversicherungsverträge anbieten oder
  • sonstige zuverlässige Dritte.

Für die Legitimation ist „eine persönliche Anwesenheit der zu identifizierenden natürlichen Person“ bei der legitimierenden Stelle notwendig, weil nur so die Übereinstimmung zwischen äußeren Merkmalen der Person und ihrem Bild bzw. den Angaben im Personalausweis oder Reisepass geprüft werden kann. Die entsprechenden Felder finden Sie am Ende des Kartenantrages, die bei diesen Stellen vervollständigt werden. Der ausgefüllte Kartenantrag wird von dort aus abgeschickt.

Welche Kosten entstehen durch die Legitimation?

Durch die Legitimation entstehen i.d.R. keine zusätzlichen Kosten. Sinnvollerweise sollten Sie als Kartenantragsteller entweder Ihre eigene Hausbank oder die Hausbank Ihres Unternehmens aufsuchen, damit die Legitimation reibungslos und kostenfrei erfolgen kann. Lassen Sie sich nicht mit dem Hinweis abweisen, dass Produkte anderer Anbieter nicht legitimiert werden! Gerade die jeweilige Hausbank wird dem Antragsteller diesen Service nicht verweigern können.

Wer sind sonstige zuverlässige Dritte?

Das kartenausgebende Institut hat unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, „sonstige zuverlässige Dritte“ mit der Legitimationsprüfung in seinem Namen zu beauftragen. In diesem Fall hat Lufthansa AirPlus Vereinbarungen mit verschiedenen Einrichtungen abgeschlossen, damit diese die Antragsteller einer AirPlus Corporate Card legitimieren dürfen. Dies sind im Einzelnen die Niederlassungen der folgenden Unternehmen innerhalb Deutschlands:

  • Deutsche Lufthansa AG (Stempel „Lufthansa“, darunter die folgenden Flughäfen: Frankfurt, München, Köln, Hamburg, Berlin, Bremen, Hannover, Düsseldorf, Nürnberg, Stuttgart, Friedrichshafen, Leipzig and Dresden)
  • CWT Beheermatschappij B.V. Deutschland, Eschborn (Carlson Wagonlit Travel), alle Büros

Sofern Ihr Unternehmen eine entsprechende Größe (mindestens 100 Mitarbeiter) ausweist und den Anforderungskriterien von Lufthansa AirPlus entspricht, kann u.U. auch Ihr Unternehmen die Legitimation als „sonstiger zuverlässiger Dritter“ durchführen. Dann können ggf. alle Kartenantragsteller durch beauftragte und unterwiesene Mitarbeiter Ihrer Personalabteilung selbst legitimiert werden.

Als Travel Manager sprechen Sie bei Interesse bitte hierzu Ihren Außendienstberater oder unser Serviceteam unter
Tel.: +49 (0) 61 02 204-444 an. Wir beraten Sie gern über die für Sie beste Lösung.

Sollten Sie als Karteninhaber Fragen zur Legitimation haben, steht Ihnen das AirPlus Corporate Card Service Team gern zur Verfügung:
Tel.: +49 (0) 18 05 033 144
E-Mail: card@airplus.com

 
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