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Mehrwertsteuer-Rückerstattung via AirPlus Company Account

Unternehmen können von vielen Ländern die Mehrwertsteuer zurück verlangen, die sie (insbesondere im europäischen) Ausland für Geschäftsreise-Leistungen wie z.B. Hotel, Benzin oder Konferenzen gezahlt haben. Mit dem neuen Zusatzservice VAT reclaim sichern sich AirPlus Company Account-Kunden grösstmögliche Rückzahlungen ohne eigenen Aufwand.

Schweizer Unternehmen bezahlen pro Jahr einen zweistelligen Milliardenbetrag in Schweizer Franken für Geschäftsreisen, Messen, Tagungen und weitere Spesen im In- und Ausland. Davon sind mehrere hundert Millionen Schweizer Franken rückforderbare ausländische Mehrwertsteuer. Diese Rückerstattungsmöglichkeit nutzen viele Schweizer Unternehmen nicht aus. Die Unternehmen sollten es sich nicht länger leisten, auf die berechtige Rückerstattung der ausländischen Mehrwertsteuer zu verzichten.

Ein weiteres Problem für Unternehmen: bei der internationalen Regelvielfalt verliert man schnell den Überblick. Die gesetzlichen Regelungen der einzelnen Staaten bei Fristen und Steuersätzen bezüglich der Mehrwertsteuer-Rückerstattung sind kompliziert und unterliegen häufigen Änderungen, die Formalien bei Einreichung sind sehr unterschiedlich. Ohne praktische Erfahrungen und umfassende Kenntnisse der ausländischen Gesetzgebung ist eine Rückerstattungsforderung schwer durchführbar.

Der Mehrwertsteuer-Antrag für das jeweils vergangene Jahr muss für Schweizer Unternehmen bis zum 30. Juni des Folgejahres bei den jeweiligen Finanzbehörden eingereicht sein, ausser in England, hier ist die Einreichefrist für Belege ausgestellt vom 1. Juli bis 30. Juni der darauf folgende 31. Dezember. Es wäre somit JETZT Zeit, die Belege ausgestellt vom 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2006 zur Rückerstattung einzureichen.

Kein Geld verschenken!

Kein Wunder, dass viele Unternehmen vor dem Aufwand zur Ermittlung ihrer Rückerstattungs-Möglichkeiten zurückschrecken. Und nicht selten dabei draufzahlen, denn dahinter steckt signifikantes Potential zur Kostenreduktion: bei Umsatzsteuersätzen von bis zu 25% kann es um erhebliche Beträge gehen.

AirPlus Company Account-Kunden können sich jetzt entspannt zurücklehnen: mit dem Zusatzservice VAT reclaim bietet AirPlus seinen Firmenkunden auch eine optimale Lösung für diese Thematik. Gemeinsam mit unserem Partner  kümmert sich AirPlus um die Rückerstattung Ihrer Beträge. Dazu müssen lediglich die Originalbelege nach Ländern sortiert und zur Vorabprüfung eingereicht werden. Auf Wunsch gibt es auch hierfür einen optionalen Belegservice. Das weitere Procedere mit den ausländischen Steuerbehörden wird für Sie komplett erledigt.

Welche Ausgaben können zurückgefordert werden?

  • Ausstellungen
  • Konferenzen
  • Marketingkosten
  • Beratungen
  • Mietwagen
  • Hotelausgaben
  • Gästebewirtung
  • Anwaltskosten
  • Benzin & Diesel
  • Kommunikation
  • Verpflegung
  • Transporte

Hilfreich ist, dass das Travel Management entsprechende Vorgaben in den Reiserichtlinien verankert: so müssen die Rechnungen und Belege beispielsweise bestimmte internationale Standards erfüllen, worauf Geschäftsreisende bei Ausstellung achten sollten. Aber auch nachträglich lassen sich Korrekturen im Einzelfall vornehmen und die MwSt. dennoch zurück zu bekommen.

AirPlus bietet optimale Lösung

Sobald die Mehrwertsteuer vom jeweiligen Finanzamt Vorort erstattet ist, erhalten Firmenkunden nach Abzug einer Provisionsgebühr die Überweisung der Summe direkt auf den AirPlus Company Account - schneller und unkomplizierter geht es nicht. Unternehmenskunden können sich auf ein geschlossenes Abwicklungssystem verlassen, das absolute Sicherheit und Diskretion garantiert: Belege und Informationen werden von AirPlus und seinem Partner streng vertraulich behandelt. Nach Abwicklung erhalten Unternehmen die Originalbelege wieder.

 
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